Endreinigung und Wohnungsübergabe: Was ist Pflicht?

Ein Umzug bringt nicht nur den Wechsel in ein neues Zuhause mit sich,

sondern auch die Verantwortung, die bisherige Wohnung ordnungsgemäß zu übergeben. Doch welche Pflichten haben Mieter:innen tatsächlich bei der Endreinigung und Renovierung? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen und bieten Ihnen eine hilfreiche Checkliste für die Wohnungsübergabe.

 

Wann ist eine Renovierung notwendig?

Grundsätzlich sind Vermieter:innen für die Instandhaltung der Mietwohnung verantwortlich. Allerdings können sogenannte Schönheitsreparaturen vertraglich auf Mieter:innen übertragen werden. Diese beinhalten meist das Streichen von Wänden und Decken, das Lackieren von Heizkörpern sowie das Streichen von Innentüren und Fensterrahmen. Wichtig ist jedoch, dass die entsprechenden Klauseln im Mietvertrag wirksam sind. Starre Fristen oder unklare Formulierungen können die Klauseln unwirksam machen, wodurch Mieter:innen nicht zur Renovierung verpflichtet sind.

 

Zudem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Mieter:innen, die eine unrenovierte Wohnung übernommen haben, nicht verpflichtet sind, diese bei Auszug zu renovieren. Die Beweislast für den unrenovierten Zustand bei Einzug liegt dabei bei den Mieter:innen. 

 

Checkliste für die Endreinigung

Eine gründliche Endreinigung ist essenziell für eine erfolgreiche Wohnungsübergabe. Hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte:

1. Allgemeine Bereiche:

  • Wände und Decken: Staub und Spinnweben entfernen; Bohrlöcher fachgerecht schließen.
  • Böden: Gründlich saugen und wischen; Teppiche reinigen.
  • Fenster: Scheiben innen und außen putzen; Rahmen und Fensterbänke säubern.
  • Türen und Türrahmen: Abwischen und Flecken entfernen.
  • Heizkörper: Entstauben und reinigen.

2. Küche:

  • Küchenschränke: Innen und außen säubern.
  • Arbeitsflächen: Gründlich reinigen.
  • Elektrogeräte: Backofen, Herd, Kühlschrank und Geschirrspüler reinigen; Kühlschrank abtauen.
  • Spüle und Armaturen: Entkalken und polieren.

3. Badezimmer:

  • Sanitäre Anlagen: Toilette, Waschbecken, Dusche und Badewanne gründlich reinigen und entkalken.
  • Fliesen: Wände und Böden säubern; Fugen reinigen.
  • Spiegel und Glasflächen: Streifenfrei putzen.

4. Sonstige Bereiche:

  • Einbauschränke: Leerräumen und säubern.
  • Balkon/Terrasse: Fegen und Verschmutzungen entfernen.
  • Keller/Garage: Leerräumen und besenrein säubern.

 

Übergabeprotokoll & rechtliche Absicherung

Ein Übergabeprotokoll dient sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen als Nachweis über den Zustand der Wohnung bei Auszug. Es sollte folgende Punkte enthalten:

  • Zählerstände: Strom, Wasser, Gas.
  • Anzahl und Zustand der übergebenen Schlüssel.
  • Festgestellte Mängel oder Schäden.
  • Zustand von Wänden, Böden und Einbauten.

Beide Parteien sollten das Protokoll unterschreiben und jeweils eine Kopie erhalten. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und vermeiden spätere Streitigkeiten.

Die Verpflichtung zur Renovierung bei Auszug hängt maßgeblich von den Vereinbarungen im Mietvertrag und der aktuellen Rechtsprechung ab; eine generelle Renovierungspflicht für Mieter beim Auszug besteht jedoch nicht.  Eine gründliche Endreinigung und ein detailliertes Übergabeprotokoll sind jedoch stets empfehlenswert, um einen reibungslosen Abschluss des Mietverhältnisses zu gewährleisten. 

Falls Sie Unterstützung bei der Endreinigung benötigen, können Sie professionelle Reinigungsfirmen beauftragen. Wir bieten ebenfalls umfassende End- und Grundreinigungsservices an, um sicherzustellen, dass Ihre Wohnung in einwandfreiem Zustand übergeben wird.

FAQ: Häufige gestellte Fragen

Ob Sie zur Renovierung verpflichtet sind, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag ab. Enthält dieser eine wirksame Schönheitsreparaturklausel, können Sie verpflichtet sein, bestimmte Renovierungsarbeiten durchzuführen. Allerdings sind starre Fristen oder unklare Formulierungen oft unwirksam. Zudem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Mieter, die eine unrenovierte Wohnung übernommen haben, nicht zur Renovierung bei Auszug verpflichtet sind.

Schönheitsreparaturen umfassen in der Regel das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre sowie das Streichen der Innentüren und Fenster von innen.

Ja, das Verschließen von Bohr- und Dübellöchern gehört zu den üblichen Schönheitsreparaturen und sollte vor der Wohnungsübergabe erfolgen.

„Besenrein“ bedeutet, dass die Wohnung in einem grob gereinigten Zustand übergeben wird. Das umfasst das Fegen der Böden, die Entfernung grober Verschmutzungen und das Leeren aller Räume von persönlichen Gegenständen.

Ein Übergabeprotokoll sollte den Zustand der Wohnung bei Auszug dokumentieren. Dazu gehören:

  • Zählerstände von Strom, Wasser und Gas
  • Anzahl und Zustand der übergebenen Schlüssel
  • Festgestellte Mängel oder Schäden
  • Zustand von Wänden, Böden und Einbauten

Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten das Protokoll unterschreiben und jeweils eine Kopie erhalten.

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